Neues aus der letzten Fraktionssitzung
Grundsteuerreform 2025, Freiflächenphotovoltaikanlage, Baugebiete
In der jüngsten Fraktionssitzung der FWG/CDU Kirtorf stand die geplante Änderung der Grundsteuerhebesätze im Zuge der Grundsteuerreform 2025 im Mittelpunkt.
Auch die Stadt Kirtorf ist verpflichtet, neue Hebesätze für das kommende Jahr festzulegen. Angesichts fehlender aktueller Haushaltszahlen für das Jahr 2025 und vieler Unsicherheiten bei der Prognose des Grundsteueraufkommens verständigte sich die Fraktion darauf, zunächst der Empfehlung des Landes Hessen zu folgen. Diese sieht aktuell einen Hebesatz für die Grundsteuer A in Höhe von 654% und einen Hebesatz von 467% für die Grundsteuer B vor. Die unterschiedliche Entwicklung der Hebesätze für Grundsteuer A und B, die von Kommune zu Kommune stark variiert, wurde kritisch hinterfragt. Aus Sicht der Fraktion besteht hier Klärungsbedarf. Daher wurde angeregt, über den Magistrat erläuternde Informationen bei der zuständigen Finanzbehörde einzuholen. Auch über eine mögliche Einführung einer Grundsteuer C für baureife, aber unbebaute Grundstücke fand ein Austausch statt. Seitens der Fraktion wird hier vorgeschlagen, die infrage kommenden Grundstücke zunächst zu ermitteln und dann im nächsten Schritt in den Ausschüssen der Stadtverordneten-versammlung zur Diskussion zu stellen. Fraktionsvorsitzender Ralf Völzing betonte zum Abschluss der Gespräche, dass der jetzige Beschluss vermutlich nur vorläufig ist. „Wir benötigen für die Haushaltsaufstellung 2025 eine realistische Einschätzung des Grundsteueraufkommens, um die endgültigen Hebesätze für die Haushaltsdeckung zu bestimmen. Ein Nachjustieren der Stadtverordneten im Frühjahr 2025 wird wohl unvermeidlich sein“, so Völzing.
Freiflächenphotovoltaikanlage in Lehrbach
Der geplante Bau einer Freiflächenphotovoltaikanlage im Stadtteil Lehrbach fand erneut breite Zustimmung in der Fraktion. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits von der Stadtverordnetenversammlung gefasst und der Abwägungsbeschluss muss nun beschieden werden. Die Fraktionsmitglieder betonten nochmals die Wichtigkeit, dass mit dem Betreiber eine Vereinbarung einer freiwilligen Zahlung nach § 6 EEG an die Stadt Kirtorf getroffen wird. Laut Bericht des Magistrats wird diese von den Betreibern in Aussicht gestellt und aktuell vorbereitet.
Baugebiete Gemündener Straße und Auf dem Wieshof
Auch die Entwicklung der Baugebiete „Gemündener Straße“ und „Auf dem Wieshof“ wurde in der Sitzung ausführlich behandelt. In der kommenden Stadtverordnetenversammlung soll der Abwägungsbeschluss gefasst werden. Der Fraktion ist derzeit jedoch unklar, ob der Investor angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Situation und Verteuerungen tatsächlich die geplanten barrierefreien Wohneinheiten errichten möchte. Aus diesem Grund hält die Fraktion es derzeit für wenig sinnvoll, die Planungen auf Kosten der Stadt weiter voranzutreiben. Der designierte Bürgermeister Christoph Lück betonte, dass es zunächst sinnvoll sei, erneut das Gespräch mit dem Investor zum Vorhaben zu suchen und dann bei Realisierungsabsicht in enger Abstimmung mit diesem einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan, der explizit auf das geplante Projekt ausgerichtet ist aufzustellen. „Es besteht die Gefahr, dass wir jetzt einen Bebauungsplan verabschieden, der später - weil er nicht mehr mit den Vorstellungen des Vorhabenträgers übereinstimmt, erneut geändert werden muss“, so Lück. Da es offenbar einen Bauwilligen gibt, der zeitnah im Bereich des Bebauungsplans „Auf dem Wieshof“ bauen möchte, sprach sich die Fraktion dafür aus, eine separate Lösung für dieses Bauvorhaben zu ermöglichen.